MAVIG GmbH
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Allgemeiner Hinweis →
Sollten Sie nicht sicher sein, in welche Hinweiskategorie Ihre Meldung einzuordnen ist, verwenden Sie die Kategorie „allgemeiner Hinweis“.
Beispiel für einen allgemeinen Hinweis:
(Schwerwiegender) Verstoß gegen unternehmensinterne Regelwerke (z.B. Unternehmensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsanweisungen)
Korruption →
Korruption bedeutet, dass jemand seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt dazu missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen und dabei andere zu schädigen.
Beispiele für Korruption:
Annahme und Gewähren von Geschenken oder sonstigen Vermögensvorteilen (auch Einladungen zu Geschäftsessen /-reisen) von unverhältnismäßigem Wert
Annahme und Gewähren von Bestechungsgeldern
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Das eingeschleuste Geld wurde z.B. durch Korruption, Diebstahl oder ähnliche strafbare Handlungen erworben. Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird im normalen Geldverkehr genutzt. Ziel ist es stets, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um illegale Vermögenswerte handelt.
Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen und Sammeln von Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes, auch wenn sie nur zum Teil dazu dienen.
Auch andere Meldungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Produkten im Investitions- und Finanzbereich sind dieser Kategorie zuzuordnen.
Verstöße gegen den Daten- und Geheimnisschutz sowie zum Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen →
Datenschutz beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Kontonummer).
In den Bereich des Geheimnisschutzes fällt insbesondere der Schutz vertraulicher (Unternehmens-)Informationen.
Beispiele für Verstöße gegen den Daten- und Geheimnisschutz:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (auch Kundenlisten, Geschäftsstrategien u.ä.)
die missbräuchliche Nutzung von (personenbezogenen) Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible personen- oder unternehmensbezogene Daten
die Regelungen zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen verfolgen das Ziel, Cybersicherheit zu gewährleisten. Sie stellen insbesondere darauf ab, Sicherheitsvorfälle zu verhindern und im worst case bestmöglich zu bewältigen
Verstöße gegen Bestimmungen des Umweltschutzes →
Unter Umweltschutz versteht man den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme.
Beispiele für Verstöße gegen Bestimmungen des Umweltschutzes:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt.
Beispiele für die Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen:
unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen
unzulässiges Vernichten von relevanten Geschäftsdokumenten
Steuerhinterziehung
Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die die Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt verhindern.
Beispiele für Verstöße gegen das Kartellrecht:
Illegale Preisabsprachen
Aufteilung von Kunden, Märkten und/oder Gebieten
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens
Beispiele für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht:
Unzulässige Absprachen im Rahmen von Ausschreibungen
Verunglimpfungen von Wettbewerbern und ihren Produkten
Verstöße gegen Marktverhaltensregeln (z.B. Verbraucherschutzvorschriften)
Verstöße gegen die Bestimmungen des öffentlichen Auftragswesens →
Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die gesetzlichen Regeln für die Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Bereich. Im Wesentlichen betrifft dies Aufträge vom Bund, den Ländern oder den Gemeinden, von öffentlichen Einrichtungen und von Verbänden aus einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern.
Beispiele für Verstöße gegen die Bestimmungen des öffentlichen Auftragswesens:
Ungleichbehandlung oder Diskriminierung der Bieter und Bewerber
Vergabe an ein ungeeignetes Unternehmen
Zuschlagserteilung unter Außerachtlassung der Zuschlagskriterien
Verstöße gegen die Bestimmungen der Produktsicherheit und -konformität →
Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen Regelungen, die die allgemeine Produktsicherheit gewährleisten sollen und Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten oder Regeln für die Vermarktung und Nutzung sensibler und gefährlicher Produkte.
Die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Produkte gelten im Regelfall dann als nicht erfüllt, wenn die Sicherheit des jeweiligen Produktes gemäß den einschlägigen Normen nicht gewährleistet werden kann.
Beispiele für Verstöße im Bereich Produktsicherheit und -konformität:
Verunreinigte Lebensmittel oder Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist
Fehlerhafte Produkte, von denen Gefahren für die Kunden ausgehen
Verstöße im Bereich Verkehrssicherheit →
Dieser Bereich umfasst Verstöße gegen die Sicherheitsanforderungen im Straßenverkehr, im Eisenbahnsektor, in der Zivilluftfahrt und im Seeverkehr. Auch die Nichtübereinstimmung mit den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter stellt einen solchen Verstoß dar.
Beispiele für Verstöße im Bereich Verkehrssicherheit:
Mangelnde Sicherheit von Infrastrukturprojekten
Unzureichendes Sicherheitsmanagement in der Schieneninfrastruktur
Nichterbringung oder unzureichende Erbringung erforderlicher Nachweise für die Gewährleistung des Sicherheitsniveaus
Verstöße im Bereich Strahlenschutz und nukleare Sicherheit →
Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen Sicherheitsnormen, die dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlen dienen und generell den Schutz hinsichtlich radioaktiver Stoffe gewährleisten.
Beispiele für Verstöße im Bereich Strahlenschutz und nukleare Sicherheit:
Unsichere Entsorgung radioaktiver Abfälle
Mangelhafte Überwachung und Kontrolle der Beförderung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
Verstöße im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz →
Erfasst sind Verstöße gegen Standards für (tierische) Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und Regelungen, die das Wohlergehen von Tieren im Allgemeinen gewährleisten sollen.
Beispiele für Verstöße im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
Nichteinhaltung von Hygienevorschriften
Kontaminationen von Futtermitteln
Keine artgerechte Tierhaltung
Mangelnder Schutz beim Transport von Tieren, z.B. aufgrund zu langer Strecken oder zu hoher Anzahl an transportierten Tieren
Verstöße gegen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit →
Erfasst sind Verstöße gegen Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel und Medizinprodukte, für Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen.
Beispiele für Verstöße gegen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit:
Verkauf von nicht zugelassenen Produkten nach dieser Kategorie
Nichteinhaltung von gesetzlichen Grenzwerten
Verstöße gegen Regelungen zum Verbraucherschutz →
Typische Verbraucherrechte sind Rücktritts- und Informationsrechte. Erfasst sind Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen, die Verbraucher benachteiligen.
Beispiele für Verstöße gegen Regelungen zum Verbraucherschutz:
Nichteinhaltung von Informationspflichten
Unangekündigte Werbeanrufe (sog. „Cold Calling“)
Benachteiligende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens →
Hierunter fallen alle Handlungen, die sich in finanzieller Hinsicht negativ auf das Unternehmen auswirken.
Beispiele für Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte im beruflichen Umfeld →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens manipulieren. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen durch den Interessenkonflikt einen Vorteil erleidet oder möglicherweise sogar einen Nachteil.
Beispiele für Interessenkonflikte im beruflichen Umfeld:
Freunde und Bekannte, die bei einer Stellenausschreibung bevorteilt werden
Andere Tätigkeiten, die mit dem eigentlichen Beruf eines Mitarbeitenden in Konflikt stehen
„Zuschanzen“ von Aufträgen, d.h. die Vergabe von Aufträgen nicht aufgrund objektiver Kriterien, sondern aufgrund persönlichem Näheverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Vorteilsnahme durch die Verwendung von internen Informationen, z.B. Insiderhandel
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Die Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz dienen dazu, das Unternehmen und insbesondere die Mitarbeitenden vor unethischem Verhalten zu schützen.
Zu den Menschenrechten gehören bürgerliche und politische Freiheits- und Beteiligungsrechte, unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz.
Beispiele für Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz:
Ungleichbehandlung und Diskriminierung (insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
Mobbing
Belästigungen
respektloser Umgang
Arbeitszeitverstöße
Beispiele für Menschenrechtsverletzungen:
Kinderarbeit
Löhne unterhalb des Existenzminimums
Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern
Gesundheitsschädigungen durch mangelnde Arbeitssicherheit